Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Berufsschulunterricht sowie das Blocktableau zum Download.

 

Das Berufsbild in Kürze

Im direkten Kundenkontakt bestehen die wesentlichen Aufgaben des Bankkaufmanns/der Bankkauffrau in der Beratung und dem Verkauf aller Bankdienstleistungen aus den Bereichen Kontoführung und Zahlungsverkehr, Darlehen und Baufinanzierungen sowie Vermögensanlagen. Hier wird besonders auf ein freundliches Auftreten und kommunikative Fähigkeiten Wert gelegt. Abseits der direkten Kundenbetreuung werden verwaltende Tätigkeiten einschließlich interner Revision, Rechnungswesen und Controlling sowie die Sachbearbeitung im Rahmen der oben aufgeführten Kundendienstleistungen übernommen.

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. Fachkenntnisse werden sowohl in der Berufsschule als auch in den Ausbildungsbetrieben vermittelt.

Voraussetzung

Formale Voraussetzung für die Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann ist der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss. In der Regel fordert die Bankwirtschaft jedoch mindestens einen guten Mittleren Schulabschluss.

Dauer der Ausbildung

Die gesamte Ausbildungsdauer liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages auf 2 bzw. 2,5 Jahre verkürzt werden (§ 8 BBiG). Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit, nach Anhören der/des Ausbildenden und der Berufsschule aufgrund guter Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 BBiG). Bei dieser Variante verkürzt sich die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr. Auch Auszubildende, deren Ausbildungszeit bereits bei Vertragsabschluss verkürzt wurde, können bei nachweislich guten Leistungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem zu dem Zeitpunkt gültigen Tarifvertrag der Bankwirtschaft. Mit jedem absolvierten Ausbildungsjahr erhöht sich i. d. R. auch die Vergütung.

Berufsschulunterricht

Die angehenden Bankkaufleute werden am RBZ Wirtschaft . Kiel ausschließlich in Blockform beschult; Teilzeitklassen, in denen der Unterricht an 1 oder 2 Tagen in der Woche das gesamte Schuljahr hindurch stattfindet und die Schülerinnen und Schüler die übrige Zeit in der betrieblichen Ausbildung verbringen, sind nicht eingerichtet. Die Unterrichtsblöcke, in denen die Auszubildenden den Schulunterricht von ca. 36 Wochenstunden besuchen, erstrecken sich über ungefähr 6 Wochen. In jedem Schuljahr finden zwei Blöcke statt. Die betriebliche Ausbildung findet während der für die Auszubildenden blockfreien Zeiten statt. Die genaue zeitliche Verteilung der Blöcke ist dem Blocktableau zu entnehmen.
Auszubildende mit 3jähriger Ausbildung:    Teilnahme an 6 Unterrichtsblöcken
Auszubildende mit 2,5jähriger Ausbildung: Teilnahme an 5 Unterrichtsblöcken
Auszubildende mit 2jähriger Ausbildung:    Teilnahme an 4 Unterrichtsblöcken

 

Ausbildung nach neuer Ordnung

Seit dem Schuljahr 2020/21 unterliegen die Auszubildenden der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau" vom 05.02.2020 und dem "Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau" vom 13.12.2019.

Unterrichtsbereiche

Berufsbezogener Bereich mit den Lernfeldern:

  • LF 1: Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten
  • LF 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
  • LF 3: Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
  • LF 4: Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten
  • LF 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen
  • LF 6: Marktmodelle anwenden
  • LF 7: Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren
  • LF 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten
  • LF 9: Baufinanzierungen abschließen
  • LF 10: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen
  • LF 11: Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • LF 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren
  • LF 13: Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen

 

Berufsübergreifender Bereich mit den Fächern:

  • Wirtschaft/Politik
  • Englisch
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Religionsgespräch

 

Abschlussprüfung

Die Industrie- und Handelskammern führen eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung durch. Der erste Teil (Abschlussprüfung 1 - AP1) findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Für die Blockorganisation des RBZ Wirtschaft . Kiel bedeutet dieses, dass mindestens drei Unterrichtsblöcke bis zur AP1 durchlaufen sein werden. Die Ausbildung endet mit dem zweiten Teil (Abschlussprüfung 2 - AP2). Näheres zu den Abschlussprüfungen findet sich in der Verordnung über die Berufsausbildung (Bankkaufleuteausbildungsverordnung - BankkflAusbV).

 

Erwerb eines höheren Bildungsabschlusses

Wer die Ausbildung mit dem Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss beginnt, kann unter den folgenden Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss erhalten:

  1. Berufsschule mit Erfolg durchlaufen (mindestens 2jährige Berufsausbildung)
  2. Gesamtnotendurchschnitt im Berufsschulabschlusszeugnis mindestens 3,0
  3. IHK-Prüfung bestanden
  4. Fremdsprache (Englisch): mindestens 5 Jahre Fremdsprachenunterricht + mindestens Abschlussnote "ausreichend" (Dabei kann es sich auch um die Berufsschulabschlussnote in Englisch handeln.) oder Fremdsprachenzertifikat in Englisch der Stufe I (B1) oder höher gem. GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)

 

Wer die Ausbildung mit dem Mittleren Schulabschluss beginnt, kann den Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

 

Hinweis auf das Bildungsportal der IHK zu Kiel

Im Bildungsportal der IHK zu Kiel können Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende Ausbildungs- und künftig auch Prüfungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen und Prüfungsergebnisse abrufen. Am Ende der Seite "Bildungsangebot/Berufsschule" finden Sie den Link zu dem Bildungsportal.


Kontakt

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gern an die Abteilungsleitung:

Sigrid Eichelberger

Tel.: (0431) 1698-403

Fax: (0431) 1698-444

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