Zwischenprüfung

Um den Ausbildungsstand festzustellen, wird etwa nach der Hälfte der Ausbildungs-zeit eine schriftliche Zwischenprüfung (120 Min.) durchgeführt, die Aufgaben aus folgenden Gebieten umfasst: "Arbeitsabläufe und Informationsverarbeitung", "Märkte und Medienprodukte, mediale Darstellungsformen und Gestaltungsgrundsätze" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde". Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keine rechtlichen Konsequenzen für die Fort-setzung des Ausbildungsverhältnisses und geht nicht in das Ergebnis der Abschluss-prüfung ein.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind:

Produktionsentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Kaufmännische Steuerungund Kontrolle. Zeitlich abgesetzt davon, legt der Auszubildende die mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (bestehend aus Lehrer-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertretern) ab. Im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches soll der Auszubildende Aufgabenstellungen analysieren, Lösungen erarbeiten und kundenorientiert kommunizieren.

Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

Für Medienkaufleute bestehen nach ihrer Ausbildung u.a. folgende Möglichkeiten zur Weiterbildung:

  • geprüfte Medienfachwirtin / geprüfter Medienfachwirt
  • Studium bei vorhandener Hochschulreife in verschiedenen Bereichen des Verlagswesens - eine Übersicht dazu hält der BDZV bereit