Informationen zum Bewerbungsverfahren für Schulplätze

Bewerbungen in den Vollzeitbildungsgängen sind bis zum 28. Februar einzureichen.
Für die Teilzeitbildungsgänge ist eine erfolgreiche Bewerbung mit einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag Voraussetzung für einen Schulplatz in der Berufsschule.

Welche Profile oder Schwerpunkte angeboten werden, kann dem jeweiligen Bildungsgang entnommen werden:

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