Unterrichtsform und Unterrichtsfächer der Berufsschule

Am RBZ Wirtschaft . Kiel wird in Teilzeitform an einem Wochentag (zurzeit am Montag, Dienstag und Mittwoch)

unterrichtet.


Folgende Fächer werden unterrichtet:

Spezielle Wirtschaftslehre (Fachkunde) (3 Stunden) Politik (1 Stunde) Informationsverarbeitung (2 Stunden) Rechnungswesen (berufsbezogenes Rechnen) (2 Stunden)

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

 

Ausbildungsabschluss

Die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung wird auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammern durchgeführt.

Sie werden auf Grundlage der Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung für eine Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation erlassen.

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Hier sind praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.

In der schriftlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen Aufgaben aus den Prüfungsbereichen Bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten.

In der praktischen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen im Prüfungsbereich Informationsbearbeitung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung mindestens zwei praxisbezogene Arbeitsaufgaben bearbeiten.

In der mündlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen ein fallbezogenes Fachgespräch führen.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer abgelegt.

Prüfungserleichterungen

Im Einzelfall können Prüfungserleichterungen gewährt werden. Um bestimmte behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen zu können, werden beispielsweise schriftliche Arbeiten oder praktische Prüfungsteile durch geeignete andere Prüfungsleistungen ersetzt. Blinden Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung kann z.B. eine Schreibkraft zur Seite gestellt werden. Menschen mit Hörbehinderung oder gehörlose Menschen können z.B. auf Wunsch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in hinzuziehen.

Durchlässigkeit

Unter bestimmten Bedingungen kann nach bestandener Abschlussprüfung eine Vollausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf durchgeführt werden. Die erbrachten Ausbildungsleistungen  können angerechnet werden.

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestaltet
  • wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt
  • wie bürowirtschaftliche Abläufe aussehen
  • wie man Texte in die Textverarbeitung eingibt, abruft und bearbeitet
  • wie man mit der Tabellenkalkulation arbeitet
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme sicher nutzt
  • wie kaufmännisches Rechnen durchgeführt wird
  • wie man im bereichsbezogenen Rechnungswesen Belege erstellt, prüft und bearbeitet
  • wie die bereichsbezogene Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens aussieht
  • wie man Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführt
  • wie man im Büro kommuniziert und Bürokoordination durchführt
  • wie man bereichsbezogene Organisationsaufgaben durchführt
  • wie der Materialbestand erfasst und kontrolliert wird
  • wie man Fachauskünfte erteilt

Hinweis:

Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung werden aus den Inhalten entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Rechtsgrundlagen: § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m Handwerksordnung).

Darüber hinaus wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie Ausbildungs- und Arbeitsverträge gestaltet sind
  • welche Rechte und Pflichten man hat, wenn man in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht
  • wie der Ausbildungsbetrieb aufgebaut ist und welche Aufgaben er hat
  • welche Maßnahmen für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung es gibt
  • wie die Arbeitsabläufe und Informationswege des Ausbildungsbetriebes aussehen

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, z.B. über:

  • Schriftverkehr
  • Informationsverarbeitung
  • bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse

Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden im Unterricht mit Fächern wie Fachbezogenes Rechnen, Fachkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde.

Grundlage:

Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO

Ausbildungsbedingungen

Worauf man sich einstellen sollte:

Ausbildung in Betrieb und Berufsschule

Wer eine duale Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation absolviert, lernt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Ausbildungsbetriebe sind Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Behörden und Verbände. Hier lernen die angehenden Fachpraktiker/innen für Bürokommunikation schrittweise die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird die individuelle Situation von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.

Fachpraktiker/innen für Bürokommunikation sind überwiegend in Büros und Großraumbüros tätig. Sie arbeiten in erster Linie am PC. Termindruck kann entstehen, wenn kurzfristig Aufträge zu erledigen sind oder ein wichtiger Kundenbesuch angesetzt ist.

Die Auszubildenden benutzen neben dem Computer auch Telefon oder Faxgeräte sowie andere Bürogeräte und -materialien. Ihre täglichen Arbeitsunterlagen sind unter anderem Rechnungen und Quittungen, Protokolle und Statistiken sowie der Terminkalender. Daneben bearbeiten sie auch die Post. Um ihre oft vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, ist gute Organisation notwendig.

Angeleitet werden die Auszubildenden von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen und die individuelle Situation von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Das Ergebnis wird laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Belege vollständig erfasst sind und Liefertermine beständig überwacht werden, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Fachpraktiker/innen für Bürokommunikation aus ihren Fehlern lernen.

In der Berufsschule lernen die Auszubildenden die theoretischen Inhalte, die sie für ihren Beruf brauchen. Den Unterricht besuchen sie ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht. Dann wird der Unterrichtsstoff in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden in dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und leben getrennt von Familie und Freunden.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation: Schule - Übungsräume

Wenn sie die Ausbildung z.B. in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren, steht den Auszubildenden - je nach Behinderung - pädagogisches und medizinisches Fachpersonal zur Seite. Auch hier lernen die Auszubildenden alle praktischen Fertigkeiten und theoretischen Grundlagen, die sie als Fachpraktiker/innen für Bürokommunikation brauchen.

 

Liegen Schule und Wohnort weit voneinander entfernt, sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung - getrennt von ihrer Familie - meist in einem Internat untergebracht. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unterhalten häufig betreute heilpädagogische Jugendwohngruppen, die ein zusätzlicher Lern- und Übungsraum für soziale und persönliche Fähigkeiten sein können.

Kompetenzen

Die folgende Liste enthält eine Auswahl der wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Auswahl dieser berufsbezogenen Kompetenzen erfolgt auf Basis der jeweiligen Regelungen der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung.

  • Ablage, Registratur
  • Büro- und Verwaltungsarbeiten
  • Büromaterialverwaltung
  • Einkauf, Beschaffung
  • Fotokopieren
  • Inventur
  • Lagerwirtschaft
  • PC-Technik
  • Post sortieren, befördern
  • Telefondienst
  • Versand
  • Wartung, Reparatur, Instandhaltung
  • Bürokommunikation, MS-Office

Kompetenzkatalog

Der gesamte Kompetenzkatalog, der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt wird, lässt sich unter folgender Adresse herunterladen: link

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