Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

 

Ausbildungsabschluss

Die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung wird auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammern durchgeführt.

Sie werden auf Grundlage der Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung für eine Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation erlassen.

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Hier sind praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.

In der schriftlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen Aufgaben aus den Prüfungsbereichen Bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten.

In der praktischen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen im Prüfungsbereich Informationsbearbeitung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung mindestens zwei praxisbezogene Arbeitsaufgaben bearbeiten.

In der mündlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen ein fallbezogenes Fachgespräch führen.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer abgelegt.

Prüfungserleichterungen

Im Einzelfall können Prüfungserleichterungen gewährt werden. Um bestimmte behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen zu können, werden beispielsweise schriftliche Arbeiten oder praktische Prüfungsteile durch geeignete andere Prüfungsleistungen ersetzt. Blinden Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung kann z.B. eine Schreibkraft zur Seite gestellt werden. Menschen mit Hörbehinderung oder gehörlose Menschen können z.B. auf Wunsch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in hinzuziehen.

Durchlässigkeit

Unter bestimmten Bedingungen kann nach bestandener Abschlussprüfung eine Vollausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf durchgeführt werden. Die erbrachten Ausbildungsleistungen  können angerechnet werden.

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